2. Kelterner Inklusionscafé im Bürgersaal des Rathauses in Keltern-Ellmendingen
Weitere Orga-Termine in 2019
Liebe Mitglieder des Kelterner Inklusionsrates, bitte folgende Termine vormerken (Ort: in Klärung, Keltern-Dietlingen und Beginn jeweils um 20:00 Uhr):
Donnerstag, 6. Juni 2019
Donnerstag, 4. Juli 2019
Donnerstag, 19.09.2019
Vielen Dank für Eure tolle Unterstützung und Mitarbeit!
Rückblick: 1. Kelterner Inklusionscafé am 06.04.2019
Fotos: Theo Ossmann – herzlichen Dank für die freundliche Unterstützung!
Wir danken allen Gästen und allen, die uns unterstützt haben!
Und wenn Sie mögen, können Sie hier ein kleines Video als Erinnerung herunterladen:
Gründung des Inklusionsrates und Berufung der Beiratsvorsitzenden am 23.05.2019
Heute Abend haben wir einen wichtigen Schritt vollzogen. Der Inklusionsrat für die Gemeinde Keltern hat seine Arbeit offiziell aufgenommen.
In den Beiratsvorsitz wurden berufen:
Frau Sabrina Bogner-Rudolf, Vorsitzende
Frau Bianca Leschikar, stellvertretende Vorsitzende
Frau Andrea Grasnek, Fachberatung
Wir freuen uns sehr über den Start des Inklusionsrates und werden nun mit konkreten Projekten und Aktionen beginnen!
Die Pforzheimer Zeitung (PZ) berichtet über das 1. Kelterner Inklusionscafé vom 13.04.2019
SPIEGEL: Arbeit in Behindertenwerkstätten „Wie ein Mensch zweiter Klasse“
Menschen mit Behinderung landen oft in speziellen Werkstätten. Wird ihnen dort geholfen, oder werden sie abgeschoben und ausgebeutet? Von Anne Seith (Auszug)
(…)
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes ist ein Grundrecht. Menschen mit Behinderung soll es genau wie Nichtbehinderten möglich sein, „den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“, heißt es in der UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland gehörte 2007 zu den ersten Ländern, die diese Vereinbarung unterzeichneten.
Von einem „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt“, wie er in dem Dokument versprochen wird, ist Deutschland allerdings weit entfernt.
Ein UN-Fachausschuss prüft derzeit die Situation in Deutschland, und das Urteil dürfte nicht besonders freundlich ausfallen. Schon 2015 stellten die Experten eine anhaltende „Segregation“ auf dem Arbeitsmarkt fest.
Sie bemängelten „finanzielle Fehlanreize“, die behinderte Menschen vom ersten Arbeitsmarkt fernhielten. Die Werkstätten würden ihre Beschäftigten zudem nicht ausreichend auf den Übergang in ein normales Arbeitsverhältnis vorbereiten. Eine „schrittweise Abschaffung“ wurde empfohlen.
Tatsächlich ist die Zahl dieser Einrichtungen noch gewachsen – von 668 im Jahr 2002 auf 736 in 2018. Etwa 310.000 Menschen arbeiten dort, und für die meisten gilt: einmal Werkstatt, immer Werkstatt. (…)