Menschen mit Behinderung landen oft in speziellen Werkstätten. Wird ihnen dort geholfen, oder werden sie abgeschoben und ausgebeutet? Von Anne Seith (Auszug)
(…)
Die freie Wahl des Arbeitsplatzes ist ein Grundrecht. Menschen mit
Behinderung soll es genau wie Nichtbehinderten möglich sein, „den
Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen“, heißt es in der
UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland gehörte 2007 zu den ersten Ländern,
die diese Vereinbarung unterzeichneten.
Von einem „offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung
zugänglichen Arbeitsmarkt“, wie er in dem Dokument versprochen wird, ist
Deutschland allerdings weit entfernt.
Ein UN-Fachausschuss prüft derzeit die Situation in Deutschland, und das
Urteil dürfte nicht besonders freundlich ausfallen. Schon 2015 stellten die
Experten eine anhaltende „Segregation“ auf dem Arbeitsmarkt fest.
Sie bemängelten „finanzielle Fehlanreize“, die behinderte
Menschen vom ersten Arbeitsmarkt fernhielten. Die Werkstätten würden ihre
Beschäftigten zudem nicht ausreichend auf den Übergang in ein normales
Arbeitsverhältnis vorbereiten. Eine „schrittweise Abschaffung“ wurde
empfohlen.
Tatsächlich ist die Zahl dieser Einrichtungen noch gewachsen – von 668 im Jahr 2002 auf 736 in 2018. Etwa 310.000 Menschen arbeiten dort, und für die meisten gilt: einmal Werkstatt, immer Werkstatt. (…)
Sechs junge Menschen, die vor 12 Jahren gemeinsam in einer inklusiven Grundschulklasse waren, treffen sich wieder und werden davon von der Kamera begleitet. Am 15. Mai wird der Film deutschlandweit im Kino zu sehen sein.